Erlaubnis Untervermietung
9,99 €
Mit diesem Formular kann eine Erlaubnis zur Untervermietung erteilt werden. Ein Untermieter ist eine Person, die Wohnraum nutzt, welcher von einem anderen Mieter (Hauptmieter) angemietet wurde und bei dem der Untermieter selbst nicht direkt mit dem Eigentümer des Wohnraums in einem Mietverhältnis steht.
Wenn ein Mieter seine Wohnung einem Untermieter überlässt, ermöglicht ihm dies, längere Zeit aus beruflichen oder privaten Gründen abwesend zu sein, ohne die Wohnung aufgeben zu müssen. Ein Untermieter kann auch eine Person sein, die zusammen mit dem Hauptmieter in der Wohnung lebt.
Ein Untermieter mietet also den Wohnraum von jemandem, der selbst der direkte Mieter dieses Raumes ist. In diesem Kontext ist ein Mieter die Person, die eine Immobilie gemietet hat, während der Vermieter die Person ist, die diese Immobilie vermietet. Unter “Mieten” versteht man die vertragliche Überlassung eines Wohn- oder Gewerberaums gegen Zahlung eines Mietpreises.
WICHTIGE HINWEISE ZUR UNTERVERMIETUNG
Die Zustimmung des Vermieters ist stets erforderlich, wenn eine Wohnung untervermietet werden soll. Generell ist der Vermieter nicht verpflichtet, seine Zustimmung zur Untervermietung zu erteilen. Bei einer beabsichtigten, teilweisen Untervermietung darf der Vermieter seine Zustimmung allerdings nur dann verweigern, wenn ihm die Untervermietung unzumutbar erscheint. Ohne die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung riskiert der Mieter, schadensersatzpflichtig zu werden, da eine nicht genehmigte Untervermietung auch einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen kann.
Wenn eine Erlaubnis nicht direkt vom Vermieter angefordert wird, sondern der Mieter beabsichtigt, eine Untervermietung vorzuschlagen, muss ein formeller Antrag dafür gestellt werden. Dies gilt ebenso für den Abschluss eines Untermietvertrags.
VERWENDUNG DES DOKUMENTS
Die Vorlage muss entsprechend den spezifischen Anforderungen ausgefüllt und angepasst werden. Die rechtliche Gültigkeit der Erlaubnis wird erst durch die Unterschrift des Vermieters erreicht. Jede beteiligte Partei sollte eine Kopie der unterzeichneten Erlaubnis erhalten.
RELEVANTES RECHT
Das anwendbare Recht sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die §§ 540, 553 BGB.
ANPASSUNG DER VORLAGE
Beginnen Sie mit einem Standardformular, das schrittweise auf der Grundlage Ihrer Eingaben vervollständigt wird. Das finale Dokument wird Ihnen in den Formaten Word und PDF zur Verfügung gestellt und kann nach Bedarf modifiziert sowie wiederverwendet werden.
WICHTIGER HINWEIS ZUR MUSTERVORLAGE
Dieses Musterdokument dient als Orientierungshilfe und ist nicht als vollständig oder absolut präzise zu betrachten. Durch regelmäßige Gesetzesänderungen und die fortlaufende Entwicklung der Rechtsprechung im Mietrecht können Einflüsse auf die Aktualität und Genauigkeit der Vorlage entstehen. Eine Verantwortung für das Erreichen spezifischer juristischer Ergebnisse wird nicht übernommen.